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   OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 1275/03   

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https://dejure.org/2004,11680
OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 1275/03 (https://dejure.org/2004,11680)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.04.2004 - 10 U 1275/03 (https://dejure.org/2004,11680)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. April 2004 - 10 U 1275/03 (https://dejure.org/2004,11680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme eines Unfallereignisses; Bestehen von Ansprüchen aus einer Unfallversicherung beim Vorliegen einer Subarachnoidalblutung eines 71 Jahre alten Versicherungsnehmers

  • Judicialis

    ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Keine Ansprüche aus einer Unfallversicherung bei fehlendem sicheren Nachweis der Kausalität zwischen Unfall und Folgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 09.10.1998 - 10 U 1357/97

    Anforderungen an Nachweis der Unfallbedingtheit einer Hirnblutung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 1275/03
    Kann aufgrund einer Kernspintomographie und einer MR-Angiographie gesichert davon ausgegangen werden, dass bei einem zum Unfallzeitpunkt 71 Jahren alten VN ein Stoß mit dem Hinterkopf gegen den Querholm eines Gabelstaplerdaches nicht zu einer traumatisch bedingten Subarachnoidalblutung (Blutung in die Hirnwasserräume) geführt hat, sondern diese auf eine arteriosklerotische Veränderung aller Hirngefäße zurückzuführen ist, bestehen keine Ansprüche aus der Unfallversicherung(in Anknüpfung an Senatsurteil vom 9.10.1998 VersR 2000, 218 = r+s 1999, 348).

    Im Hinblick auf die im Parallelverfahren 6 O 333/94 LG T. (10 U 1357/97 OLG Koblenz) durchgeführte Beweisaufnahme wurde (GA 34 RS) auf Antrag beider Parteien mit Beschluss vom 19.7.1995 das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Für den Eintritt des Versicherungsfalles, des Unfallereignisses als solches und für die dadurch bedingte Gesundheitsschädigung ist der Versicherungsnehmer voll beweispflichtig (BGH Urteil vom 19.12.1990 - IV ZR 255/89 - r+s 1991, 143; Senatsurteil im Parallelverfahren vom 9.10.1998, VersR 2000, 218 = r+s 1999, 348 ).

  • BGH, 19.12.1990 - IV ZR 255/89

    Unfallversicherung - Invaliditätsfeststellung - Beweislast - Leistungsausschlüsse

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 1275/03
    Für den Eintritt des Versicherungsfalles, des Unfallereignisses als solches und für die dadurch bedingte Gesundheitsschädigung ist der Versicherungsnehmer voll beweispflichtig (BGH Urteil vom 19.12.1990 - IV ZR 255/89 - r+s 1991, 143; Senatsurteil im Parallelverfahren vom 9.10.1998, VersR 2000, 218 = r+s 1999, 348 ).
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